Allgemeine Mandatsbedingungen
§ 1 Allgemeines
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beschreiben die grundsätzlichen Regelungen des anwaltlichen Auftragsverhältnisses. Der Inhalt des jeweils tatsächlich erteilten Auftrages geht diesen AGB vor.
- Auf das Mandatsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
- Erfüllungsort ist der Kanzleisitz in Berlin.
- Soweit zulässig wird als Gerichtsstand der Bezirk des Kanzleisitzes vereinbart.
§ 2 Mandatserteilung
- Grundsätzlich kommt ein Mandat erst zustande, wenn es von RA Thomas Joschko schriftlich bestätigt wurde. Die Schriftform ist auch bei Annahme durch Email oder Telefax gewahrt.
§ 3 Durchführung des Mandats
- RA Thomas Joschko bearbeitet den ihm erteilten Auftrag selbst. Er ist zur Erteilung von Untervollmachten berechtigt, insbesondere zur Erteilung von Terminsvollmachten.
- Die Übermittlung von Schriftstücken per Fax oder E-Mail ist grundsätzlich zulässig. Der Mandant ist zur Vermeidung von Rechtsverlusten verpflichtet, RA Thomas Joschko rechtzeitig und vollständig alle zur Auftragsausführung erforderlichen und erforderlich werdenden Unterlagen, Materialien und Informationen, die zur erfolgreichen und vollständigen Durchführung des Mandats nötig sind, auf entsprechende Anforderung zur Verfügung zu stellen.
- Aufträge zur Erstellung von Gutachten, Verträgen, AGB oder sonstigen Regelwerken oder Erklärungen beschränken sich ausschließlich auf die Erstellung im Einzelfall. Vom Auftrag nicht erfasst sind die laufende Pflege, Nachschau oder Anpassung an neue Bedingungen rechtlicher oder tatsächlicher Art. Die über den Einzelfall hinausgehende Verwertung übergebener Arbeitsergebnisse ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung nicht gestattet.
- Die Korrespondenzsprache ist auch mit ausländischen Auftraggebern grundsätzlich Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen.
- Die Prüfung ausländischen Rechts ist grundsätzlich nicht geschuldet.
- Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist RA Thomas Joschko nur dann verpflichtet, wenn ein hierauf gerichteter Auftrag schriftlich bestätigt wurde.
- Gegen Forderungen gemäß § 4 darf der Mandant nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Vergütung
- Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es können nach Maßgabe des RVG abweichende Pauschal- oder Zeithonorare vereinbart werden. Im Einzelfall kann die Erbringung der Leistung von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden.
- RA Thomas Joschko ist berechtigt, fällige Kosten aus eingenommenen Fremdgeldern einzubehalten.
- Die Anwaltskosten können auch gegen den Auftraggeber gerichtlich festgesetzt werden.
- Die Beantwortung der Erstanfrage nach den voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung ist kostenlos. Gleiches gilt für die Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung.
- Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung von RA Thomas Joschko an diesen ab. Dieser nimmt die Abtretung an. RA Thomas Joschko darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.
§ 5 Haftung
- Die Haftung wird soweit gesetzlich zulässig individuell vertraglich für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von EUR 250.000,00 je Schadensereignis beschränkt.
– Ende der Mandatsbedingugnen –