Brauche ich eine individuelle DSE?
Die Antwort gleich vorweg: Ja unbedingt! Immer dann, wenn Sie eine eigene Internetpräsenz betreiben, ganz egal welcher Art, brauchen Sie auch eine Datenschutzerklärung.
Längere Zeit wurde das Thema Datenschutz von vielen Webseitenbetreibern ignoriert. Viele Seitenbetreiber gingen erstaunlicherweise lange davon aus, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung ausschließlich für Unternehmen besteht. Selbst zahlreiche Unternehmen haben das Thema bislang eher stiefmütterlich behandelt, weil bei Verstößen nach den früheren Vorschriften des TMG und BDSG keine ernsthaften Bußgelder oder kostenträchtige Abmahnungen drohten. Dies hat sich seit Mai 2018 mit Geltung der neuen DSGVO jedoch grundlegend geändert.
Die DSGVO verpflichtet jeden Betreiber einer Webseite (also auch Privatpersonen), dem Nutzer der Seite genaue Informationen zur Datenerhebung, Nutzung und zum Datenschutz bereitzuhalten. Dabei muss schon selbst bei einer reinen Informationsseite beachtet werden, dass zwischen der besuchten Homepage und dem Browser des Besuchers verschiedene Nutzungsdaten übertragen werden. Hierüber muss im Einzelnen informiert werden.
Gleiches gilt bei der oft üblichen Verwendung von Analysetools und der Verwendung von Cookies. Über die damit einhergehenden Datenübertragungsmöglichkeiten müssen Besucher einer Website nun genau informiert werden. Noch detaillierter gestalten sich diese gesetzlichen Informationspflichten bei der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten über Kontaktformulare, Online-Shopping und damit oft auch Informationen zu Zahlungsmitteln.
Eine wichtige Rolle beim Thema Datenschutz spielt auch der Provider oder Hosting-Anbieter Ihrer Website. Zu berücksichtigen ist dabei der Speicherort (Server-Standort) und welche Daten die Server des Anbieters passieren. Denn die z.B. im Kontaktformular angegebenen Daten passieren oft zwangsläufig die Server Ihres Hosting-Partners. Dazu sollte ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden, dessen Inhalte mir Ihrer Datenschutzerklärung abgestimmt sein müssen.
Die Anforderungen an Ihrer Datenschutzerklärung sind also sehr individuell und hängen von Umfang und Zweck der Datenerhebung sowie der weiteren Verwendung der Daten ab. Der Umfang der Datenerhebung ist oft schon größer als meistens angenommen, selbst wenn es sich nur um reine Nutzungsdaten handelt. Gern biete ich Ihnen auch hierfür unsere Beratung an.